Für den Besuch in der Einrichtung gilt:
Das Gelände der Einrichtung darf nur betreten werden, wenn die Person eine jeweils tagesaktuelle Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweist.
Dieser Test kann auch in dieser Einrichtung durchgeführt werden.
Des Weiteren erhält man Zutritt, wenn man ein Impfdokument vorlegt, das eine 14 Tage zurückliegende zweite Impfung gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 nachweist und man keine Symptome für eine Viruserkrankung COVID-19 nach RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html aufweist.
Gegebenenfalls fragen Sie vor Ihrem Besuch in der Einrichtung nach.
Im Vordergrund der Tagespflege steht die Betreuung und unterstützende aktivierende Pflege unserer Tagespflegegäste und die Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger.
Ziel ist zudem, den Verbleib der Tagespflegegäste in ihrer eigenen Wohnung und/oder im häuslichen Umfeld der Familie zu sichern.