Der Deutsche Bundestag hatte zum 08. Mai 2008 das Gesetz zur Rentenanpassung 2008 beschlossen, wonach der Rentenwert um einen Anpassungsfaktor von 1,1% zu erhöhen ist.
Die Regelleistungsbeiträge für Alg II / Sozialgeld sind entsprechend ab- und aufzurunden (§ 20 Abs. 4 Satz 4 SGB II). Eine entsprechende Anpassung erfahren auch die Mehrbedarfszuschläge.