BERATUNGSSTELLEN

  • INSOLVENZBERATUNG

Insolvenzberatung

Unter bestimmten Voraussetzungen (Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil) bleibt der Schuldner einer Forderung dem Gläubiger 30 Jahre lang zur Leistung verpflichtet. Seit dem 01. Januar 1999 eröffnet das Verbraucherinsolvenzverfahren redlichen Schuldnern den Weg in die Schuldenfreiheit.

Der Antrag auf die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist beim zuständigen Amtsgericht, für den Landkreis Barnim ist es das Amtsgericht Frankfurt/Oder, zu stellen. Voraussetzung dazu ist jedoch der Nachweis, dass dem Schuldner eine außergerichtliche Einigung mit all seinen Gläubigern nicht gelungen ist.

Das Scheitern einer solchen außergerichtlichen Einigung muss von einer geeigneten Person oder Stelle, z. B. der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Soziale Dienste "Am Weinberg" gGmbH, bescheinigt werden.

Beim Versuch einer außergerichtlichen Einigung ist unbedingt zu empfehlen, die Mithilfe einer geeigneten Beratungsstelle zu suchen.

Die Mitarbeiter unserer Schuldner- und Insolvenzberatung in Bernau und Eberswalde informieren Sie kostenlos über den Inhalt und den Ablauf eines Insolvenzverfahrens und unterstützen und begleiten Sie bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern bis hin zur Antragstellung beim Amtsgericht.

Ihre Ansprechpartnerin:
RAin Claudia Demant

in Bernau
Weinbergstraße 13
16321 Bernau
Tel.: (03338) 70 25 72
Fax: (03338) 70 25 93
E-Mail: inso@awo-kv-bernau.de
Dienstags von 9.00-12.00 Uhr
und 13.00-18.00 Uhr

in Eberswalde
Schorfheidestraße 34
16227 Eberswalde
Tel.: (03334) 35 22 22
Fax: (03334) 38 36 977
E-Mail: inso@awo-kv-bernau.de
Mittwochs von 9.00 - 18.00 Uhr

nach oben Termine können Sie gern vereinbaren:

in Bernau
Tel.: (03338) 70 25 24
in Eberswalde
Tel.: (03334) 35 22 22